Warum wird die deutschsprachige Minderheit in Slowenien nicht anerkannt?

    Leider weigern sich die slowenischen (meistens Linke) Medien und vor allem die heutige einseitige Politik, der Wahrheit ins Auge zu sehen. Die einzige autochthone nichtanerkannte Minderheit in Slowenien, die Deutschsprachigen, die seit der Zeit des Königreichs Jugoslawien als autochthone Minderheit anerkannt sind, immer noch nicht in heutigen Slowenien anzuerkennen. Die Kommunisten haben uns das Recht verweigert, in Geburtsorten zu leben, und sie zitieren noch heute den Genossen (Parteipolitiker) Boris Kidrič: “Die deutsche Minderheit wird in unserem Land (Slowenien) keine Rechte haben, weil es keine deutsche Minderheit geben wird.” Aber Slowenien sollte ja schon 30 Jahre ein unabhängiges, freies Land (?) sein, hat sogar mehrere internationale Dokumente unterzeichnet, die es ja nur teilweise einhält, und die regierende Linkspartei „Die Linken-Levica“ weigert sich, die Resolution des Europäischen Parlaments vom 2. April 2009 zu europäischem Bewusstsein und Totalitarismus zu akzeptieren, in der nämlich alle Diktaturen verurteilt werden: Faschismus, Nazismus und auch Kommunismus. Daher war die Debatte über die Petition im Europäischen Parlament (vor kurzem) für die Eingeweihten auch keine Überraschung.

     Kehren wir aber zu dem langen Titel des Gesetzentwurfs über die Anerkennung der kulturellen Rechte der Angehörigen der nationalen Volksgruppen der Nationen der ehemaligen SFRJ (kurz Ex-YU) in Slowenien zurück, das von Erstunterzeichner Dr. Matej Tašner Vatovec von der Linkspartei, für das parlamentarische Verfahren vorgeschlagen wurde. Er schreibt in Erklärung zum Gesetz, dass “die Linkspartei sich seit mehr als zwei Jahrzehnten erfolglos um die Anerkennung des Status der ehemaligen jugoslawischen Minderheiten bemüht hat”. Einen Absatz später behauptet er das Gegenteil: “Die im slowenischen Parlament genehmigte Deklaration von 2011 genehmigt Status Existenz der nationalen Volksgruppen der ehemaligen SFRJ an (6 Nationen).” Auf der Seite 6 der Begründung schreibt aber der Erstunterzeichner: “Weil die Deklaration als politisches Dokument keinen neuen Rechtsstatus für diese 6 Ex-YU Volksgruppen definieren kann … Die Befürworter des Gesetzentwurfs sind sich bewusst, dass es keine verfassungsrechtliche Grundlage für die Gesetzgebung gibt.” Entscheiden Sie sich bitte für eine Antwort A, B oder C, was für sie richtig wäre.

     Der Petent schreibt weiter: “Auf die unzureichende Regelung der Rechte haben auch zahlreiche nationale und internationale Experten im Bereich der Minderheiten hingewiesen.” Aber diese Experten warnen Slowenien gleichzeitig, dass sie sich weigert, die autochthone deutsche Minderheit in Slowenien anzuerkennen. Nun, das weiß Genosse Vatovec als promovierter Wissenschaftler nicht. Dr. Tašner-Vatovec, der Erstunterzeichner, schreibt auch: “Slowenien hat zu wenig getan, wie eine vergleichende Analyse aus den ehemaligen SFRJ-Republiken, die den Status von Minderheiten bereits geregelt haben, bestätigt.” Die Befürworter dieses Gesetzentwurfs lassen jedoch bewusst außer Acht, dass in diesen Staaten die deutsche Minderheit anerkannt ist. In Kroatien sind unter den 22 anerkannten Minderheiten „die Deutschen“ an 10. Stelle, die slowenische Minderheit an 7. und die tschechische Minderheit an 6. Stelle. In Bosnien und Herzegowina gibt es unter den 17 anerkannten nationalen Minderheiten auch “Deutsche”. Die deutschsprachige Minderheit ist in allen Nachfolgestaaten der Österreichisch-Ungarischen Monarchie mit Ausnahme von Slowenien anerkannt. Warum?

    Der Ex-YU Gesetzesentwurf sieht die Einrichtung eines Rates vor, analog zum Slowenen Rat in der Welt und zum Slowenen Rät in benachbarten Staaten. Das bedeutet aber, dass dieser neue Ex-YU Rat dem Minister für Auslandsslowenen unterstellt wird und nicht, wie im Gesetzesentwurf vorgesehen, dem Kulturministerium, denn die derzeitige Formulierung ist eindeutig falsch, weil das Kulturministerium ja nicht für die Bereiche Kindergarten, Erziehung und Bildung zuständig ist, wie im Gesetzesentwurf falsch definiert ist. Also ein weiterer Lapsus in einem sehr kurzen, eilig verfassten Gesetzesentwurf; offenbar wurde er wirklich als Notfall Rettung vorbereitet.

   Und wenn der Erstunterzeichner, Dr. Matej Tašner Vatovec, sich rühmt, dass “dies die Achtung der Menschenrechte stärkt und die Gleichheit und die Integration neuer Minderheiten in die slowenische Gesellschaft gewährleistet”, muss ich ihn hier darauf hinweisen, dass er mit der Verleugnung der autochthonen deutschen Minderheit in Slowenien gegen Artikel 63 der slowenischen Verfassung verstößt, da er zu Ungleichheit und Intoleranz anstiftet, was eine Straftat darstellt.

    Die Verfasser dieses Gesetzentwurfs haben jedoch offensichtlich auch wenig Ahnung von Minderheitenfragen, denn in Artikel 1 der Charta des Europarats über Regional- oder Minderheitensprachen heißt es ausdrücklich: “Der Begriff Regional- oder Minderheitensprache umfasst nicht die Sprachen von Migranten”. Auf Seite 33 des Buches über die Umsetzung dieser Charta in der Republik Slowenien heißt es: “Der Sachverständigenausschuss fragt, ob Kroatisch und Serbisch als in Slowenien traditionell verwendete Sprachen behandelt werden können. Nach Angaben der slowenischen Regierung ließen sich diese (Ex-YU) in den 1960er bis 1980er Jahren aus wirtschaftlichen Gründen in Slowenien nieder. Der Regierung zufolge werden die Sprachen dieser Sprachgruppen nicht als Minderheitensprachen im Sinne der Charta anerkannt, sind nicht autochthon und sind nach Ansicht der Regierung Migrantensprachen.”

    Wann werden wir also in der Lage sein, eine ernsthafte und professionelle Diskussion mit der Regierung über die Wiederanerkennung der autochthonen deutschsprachigen Minderheit in Slowenien zu führen? Denn wenn man uns nicht zuhört, sind wir bereits dabei, das Problem zu internationalisieren. Diese Petition im Europäischen Parlament, die auch von den jetzt in den Vereinigten Staaten lebenden Deportierten unterstützt wurde, ist nur der Anfang.

Jan Schaller, Obmann
Bund der Gottscheer und der Steirer in Slowenien

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Redakteur: Jan Schaller
Ein Unabhängiges Autorenprojekt des
Kulturvereines deutschsprachiger Frauen »Brücken«
Marburg an der Drau/ Maribor

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