28. April, 2022 - In STÄNDIGE ARBEITSGRUPPE

Anmerkungen zum Protokoll der 2. Sitzung

der Arbeitsgruppe zum ständigen Dialog mit Vertretern der deutschsprachigen Volksgruppe in der Republik Slowenien, die am Montag, 6. Dezember 2021, ab 12 Uhr im großen Sitzungssaal, Maistrova 10 in Laibach stattfand.

  1. Protokoll der Sitzung vom 6.12. 2021 erhielten wir erst Ende März 2022, also fast 4 Monate nach der Sitzung, die erst nach 9 Monaten einberufen wurde, obwohl der 4. Beschluss der ersten, konstituierenden Sitzung, die am 10. März 2021 stattfand, war „die nächste Sitzung soll cca in vier Monaten sein, also Anfang Juli – vor den Parlamentsferien.“
  2. Um die Arbeit der Arbeitsgruppe zu beschleunigen, haben wir drei enge Arbeitsgruppen vorgeschlagen, die jeweils bis zu den Wahlen im April 2022 konkrete Vorschläge und Lösungen für die Umsetzung zumindest einiger Forderungen der deutschen Minderheiten Slowenien erarbeiten könnten.
  3. Nach dem Lesen von 2. Protokoll hat man das Gefühl, dass der einzige Zweck der beiden Sitzungen der Arbeitsgruppe darin bestand, die Verpflichtungen zum Europarat, die Regierung und Ministerien damit formell erfüllt haben, weil sonst Slowenien wieder einen schwarzen Punkt bekommt. Nach den Wahlen im April 2022 wird keine dritte Sitzung mehr geben, so wurden auf der 2. Sitzung auch keine Inhaltpunkte für die nächste dritte Sitzung der Arbeitsgruppe besprochen.
  4. DIE FRAGE DER ANERKENNUNG DER MINDERHEIT UND DER DEUTSCHEN SPRACHE ALS AUTOHTONE SPRACHE IN SLOWENIEN, (Punkt 2. Auf der Tagesordnung)

5.Mag. Nataša Bergelj vom Außenministerium …Zitat aus dem Protokoll… „Jedes der Länder entscheidet souverän, für welche seiner Minderheiten es die Charta… und ihre Bestimmungen angewenden wird“… Wenn dass die amtliche Meinung des Außenministeriums ist,  muss  beim Einhalten der diplomatischer Reziprozität, auch  Slowenien die Minderheitenpolitik der Republik Österreich und ihre gesetzliche Regelung der Slowenen im österreichischen Kärnten der Republik Österreich überlassen, und sich nicht einmischt. Im Gegenteil, Slowenien hat den Schutz seiner slowenischen Minderheit in Österreich gefordert, und dann muss es natürlich auch der Republik Österreich erlaubt sein, einen angemessenen Schutz seiner deutschsprachigen Minderheit in Slowenien zu verlangen.

  1. Kärntner Slowenen sehen das ganz anders. Zum Beispiel Dr. Marjan Sturm bei der Pressekonferenz 24.3. 2021 in Ljubljana in der wissenschaftlichen Veröffentlichung: Der Österreichische Staatsvertrag und die Slowenische Volksgruppe in Österreich, sagte er zum Erstaunen der Anwesenden: „Ich denke, dass Minderheitenrechte unteilbar sind. Ich muss nicht alle Rechte der Kärntner Slowenen fordern, aber keine Rechte der deutschen Minderheit in Slowenien. Wenn es hier die deutsche Minderheit gibt und Slowenien selbst das zugibt, dann muss Slowenien etwas für die tun, das ist meine Meinung. “
  2. Die Republik Slowenien hat in der Verfassung von 23.12. 1991 im Artikel 65 ausdrücklich festgelegt, dass die Stellung und Sonderrechte der in Slowenien lebenden Roma-Volksgruppe durch ein Sondergesetz geregelt wird. Dieses Gesetz über die Roma wurde aber erst 16 Jahre später, am 30. März 2007 im Parlament bestätigt, interessanterweise während der ersten rechtsgerichteten Janša-Regierung.
  3. Mag. Nataša Bergelj führt weiter aus … Der Sachverständigenausschuss hat nie gefordert, dass der deutschsprachigen Volksgruppe ein Verfassungsrang zuerkannt wird.“ Die Unterzeichner der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen haben sich mit Ratifizierung diese Charte verpflichtet, dass sie diese Charta ausfüllen werden (Artikel 2) und in der Praxis realisieren (Artikel 3) und die in Teil II Ziele und Grundsätze annehmen und im III. Teil, die angegebenen  Maßnahmen ergriffen, um den Gebrauch von Regional- oder Minderheitensprachen im öffentlichen Leben zu fördern.
  4. Wir sind überrascht über die Aussage, dass die Charta … für Slowenien nicht oder nur in dem für sie angemessenen Umfang gilt, aber seit 2004, als der umfangreiche Anhang zur Charta veröffentlicht wurde (225 Seiten), hat Slowenien den Bericht und auch die Empfehlungen des Minister Komitees des Europarates über die Verwendung des Dokumentes in Slowenien nie abgelehnt.
  5. In diesem Bericht wird Die deutsche Sprache auf Seite 30, Punkt 1.3.4 beschrieben, mit dem Sprachraum, den Gebieten und über die Folgen der dramatischen historischen Veränderungen. Und auf diese Ansichten gab es in all den Jahren keine Kommentare oder Bemerkungen von Experten aus Slowenien.
  6. Die deutsche Sprache erfüllt in Slowenien beide Bedingungen von Artikel 1 der Charta … was eine Regional- oder Minderheitensprache ist

– Traditionell in einem bestimmten Gebiet verwendet, seit  dem 9. Jahrhundert

– Anders als die Amtssprache umfasst sie weder Dialekte der Amtssprache noch ist sie nicht Migrantensprache

– Der Begriff Territorium bedeutet ein vollkommen klares geografisches Gebiet

12.… „Die Frage der verfassungsmäßigen Anerkennung ist Sache der Nationalversammlung und kann von dieser Arbeitsgruppe nicht entschieden werden“… Das Parlament ist die Legislative, was bedeutet, dass es Gesetze verabschiedet, die von der Regierung oder anderen Organen entworfen und vorgeschlagen werden.  Wenn diese Vorschläge bei der Abstimmung die Mehrheit der Stimmen erhalten, sind dann rechtlich verbindlich und treten in Kraft. Allerdings muss die Exekutive- also Regierung diese Gesetzentwürfe vorbereiten und koordinieren, daher erwarteten wir von dieser Arbeitsgruppe eine Debatte darüber, wie und wie viele Rechte der deutschsprachigen Volksgruppen anerkannt werden, wie und auf welche Weise, die in der Praxis umgesetzt werden.  Es ist ganz klar, dass diese Rechte für deutsche Minderheit in Slowenien nicht gleich so groß sein können wie bei beiden verfassungsrechtlich und geographisch definierten (großen) Minderheiten (italienische und ungarische). Wir haben erwartet, dass diese Arbeitsgruppe der Beginn dieses Dialoges wird, wie und auf welche Weise bestimmte historische Rechte gegenüber der deutschsprachigen autochthonen Volksgruppe anerkannt werden.

  1. Wir sind überrascht über die Aussage … dass wir in der Arbeitsgruppe nicht über diese (verfassungsrechtliche) Anerkennung sprechen können, dass wir keine Zeit verlieren und uns auf andere inhaltliche Fragen konzentrieren.
  2. Und was bittet uns die Arbeitsgruppe unter „sonstige inhaltliche Themen
  3. Bronka Straus vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Sport … Für ein zweisprachiges deutsch-slowenisches Bildungssystem gibt es derzeit keine gesetzliche Grundlage und das Bildungssystem lässt ein solches Modell nicht einmal zu.“ Und jetzt sind wir mittendrin. Problem: Keine Rechtsgrundlage, keine Anerkennung der deutschen Minderheit, keine zweisprachige Grundschule und kein Kindergarten, die sind nicht erlaubt, sie sind sogar verboten. Gleichzeitig haben wir in Graz einen zweisprachigen Kindergarten, wo es kein zweisprachiger deutsch-slowenischen Raum ist, und es ist kein Problem, und in Slowenien ist solche Form sogar verboten, kriminell. Und damit sind wir wieder bei der Leugnung der Existenz und Möglichkeit von Schulbildung und Bildung, die eine grundlegende Bedingung für die Existenz und Entwicklung einer Minderheit ist.
  4. Formen von einstündigen wöchentlichen Deutsch- und Englischkursen werden bereits von Kindergärten selbst organisiert und die Eltern bezahlen einen solchen Ergänzungskurs vollständig, aber das ist nicht das, was wir wollen, nämlich eine Kopie eines zweisprachigen Kindergartens in Graz, das es bereits gibt, erfolgreich arbeitet, also Gute, bewerte Praxis, ein Beispiel dafür, was man mit dem gutem Willen machen kann.
  5. Slowenien finanziert slowenische Ergänzungsschulen für Gastarbeiter im Ausland, was etwas ganz anderes ist als Minderheit.
  6. Der österreichische Staat finanziert Kärntner Slowenen mit einer Summe von einer Million, weil sie in ihrem Heimatland Österreich leben und auch der „Artikel 7“ in der österreichischen Steiermark wird vom Land Österreich finanziert bzw. von Bundesland Steiermark. Also erwarten wir den gleichen Ansatz in Slowenien. Natürlich können wir auch umdrehen und vorschlagen, dass jedes Land seine Minderheit in einem anderen Land finanziert, also soll der österreichische Staat das für die Kärntner Slowenen bestimmte Mitteln der deutschen Minderheit in Slowenien zuweisen, und Slowenien soll dann die slowenische Minderheit in Österreich vollständig finanzieren. So verstehen wir den schriftlichen Vorschlag.
  7. Da die Deutschsprachige Volksgruppe in Slowenien nicht anerkannt ist, ist sie illegal, hat also keine Möglichkeit, sich am Zustandekommen eines Kulturabkommens zwischen Österreich und Slowenien zu beteiligen, obwohl wir alle wissen, dass der damalige österreichische Außenminister Dr Alois Mock, diesen Kulturvertrag als Ersatz für die Nichtanerkennung der deutschen Minderheit ins Spiel gebracht hat. Und dieser Kulturvertrag sollte in erster Linie dazu dienen, die deutsche Minderheit in Slowenien zu finanzieren und zu fördern-Projekte zu Gunsten der kulturellen Interessen der noch heute im Slowenien lebenden Angehörigen der deutschsprachigen Volksgruppe in Slowenien, sowohl in den Kulturgesellschaften, bei der Schaffung eines zweisprachigen Schulsystems, der Minderheitenmedienunabhängigkeit und die Verbindung von Wissenschaft Universitäten zwischen Nationen zu fördern.
  8. Es ist nicht hinnehmbar, dass das Kultusministerium im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung für die Projekte der deutschsprachiger Vereine Projekte fördert, auch solche, die nichts mit der deutschen Minderheit zu tun haben, deren Befürworter kein Deutsch können und Themen vorschlagen für die staatliche Institutionen aus dem Haushalt deutschsprachige finanziert sind, wie das Institut für Denkmalpflege. Wenn die Mittel an Projekte verteilt werden, ist ganz klar, dass es sich dabei nur um Projekte handeln kann, die von deutschen Minderheitenverbänden oder Organisationen durchgeführt werden.
  9. Um die Aktivität deutschsprachige Volksgruppe zu steigern, sollte Kulturministerium dauerhafte Mittel und Zuschüsse haben, da sonst, wenn nach einem Jahr das Projekt nicht mehr finanziert wird, der Verein im nächsten Jahr „stirbt“. Eine dauerhafte Subvention ist notwendig, wie sie es in der Steiermark, Österreich, tun. Berichte und Umsetzungen für jedes Jahr müssen dann angefordert werden. Das Geld sollte daher an diejenigen gehen, die sich aktiv für die Förderung der Deutschsprachigen einsetzen.
  10. Zu all dem wurden die Entscheidungen, die getroffen wurden, weil die Mehrheit der Regierungsmitglieder Vertreter war, nur Sand in den Augen, dass die Regierung in der Lage sein wird, das Problem der deutschen Minderheit in Slowenien sei “erfolgreich” gelöst. Aber es hat sich nicht bewegt, nicht ein mahl für einen Millimeter nach vorne. Das Einzige war, dass wir uns kennengelernt haben und unsere Ansichten ausgetauscht haben.
  11. Wir haben einige schrittweise Lösungen des Problems vorgeschlagen, aber jedem Schritt, den wir vorgeschlagen haben – z.b. bilingualen Kindergarten stoßen wir auf eine Mauer, „das geht nicht, weil sie nicht offiziell anerkannt sind“. Und wir stehen wieder am Anfang.

Zum Kulturabkommen Slovenski vestnik, Nr. 3, Klagenfurt, 22.11998

Wie eingangs erwähnt äußerte der slowenische Außenminister Boris Frlec im Jänner 1998, anlässlich seines Besuches bei Vizekanzler Außenminister Wolfgang Schüssel in Wien, die generelle Bereitschaft Sloweniens die deutschsprachige Minderheit anzuerkennen. Mit einer Einschränkung. Sie sollte nicht den Verfassungsstatus der italienischen und magyarischer Minderheiten erhalten, sondern ihre Existenz sollte im Rahmen des bilateralen Kulturabkommens fixiert werden. So würde man etwa eine Schule mit deutscher Unterrichtssprache einrichten und andere konkrete Maßnahmen im kulturellen Bereich für die Minderheit unterstützen. Diese Position des slowenischen Außenministers rief in Slowenien teilweise Empörung und offene Ablehnung hervor, so dass kurzfristig sogar mit einer Ablöse des Ministers gerechnet wurde.

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Redakteur: Jan Schaller
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