Volksgruppen in Slowenien zwischen 1920-1941

Miran KOMAC

Foto/Bild: Slowenien im Jahr 1921 mit nationalen Volksgruppen, Seite56 (in Slowenien Ungarische in deutsche Volksgruppe und slowenische Volksgruppe in Österreich und Italien)

Der Artikel befasst sich mit der Situation der deutschen und ungarischen nationalen Minderheiten in Slowenien zwischen 1920 und 1941. Mit Hilfe von statistischen Daten stellt der Autor das Siedlungsgebiet der deutschen und ungarischen nationalen Minderheiten dar. Der Autor weist auf die zahlreichen diskriminierenden Praktiken hin, denen die Angehörigen der Minderheiten ausgesetzt waren: Agrarreform, Einschulung in Schulen mit einer Minderheitensprache im Unterricht, Slowenisierung der Namen/Orte und Tafeln usw. Solche Politik führten zu einer Distanz zwischen den Angehörigen der nationalen Minderheiten, der Mehrheitsnation (Slowenen) und dem Staat Slowenien-Dravska Banovina (Banschaft Drau). Es war daher nicht ungewöhnlich, dass sich die Angehörigen der nationalen Minderheiten, insbesondere die Deutschen, bald für extreme nationalistische Bewegungen – den Nationalsozialismus – begeisterten, was ihnen am Ende des Krieges den nationalen Untergang brachte. 

Nach dem Abschluss des Wiederaufbaus Europas nach dem Ende des Ersten Weltkriegs brach eine Zeit der Illusionen an; eine Zeit, in der eine Vielzahl nationaler Eliten nach Wegen suchte, die Identität der sozialen Gruppen, aus denen die Eliten hervorgegangen waren, zu schützen und zu bewahren. Die Konstruktion des Nationalstaates war das Ideal, das die nationalen Eliten anstrebten. Die ideologische Grundlage bildete in einigen Fällen das nationale Prinzip, in anderen Fällen wählten sie das historische Prinzip. Leider mussten die nationalen Ideale häufig der Logik der territorialen Aufteilung zwischen den Verbündeten in einer siegreichen Koalition weichen. Das Ergebnis dieser Divergenz zeigte sich in der Vielzahl nationaler Minderheiten in den europäischen Ländern nach dem Ende des Ersten Weltkrieges.

Obwohl nach dem Ersten Weltkrieg die politischen Grenzen an die nationalen oder ethnischen Grenzen angepasst wurden, wodurch sich die Zahl der nationalen Minderheiten um etwa 18 Millionen verringerte, schätzen Wissenschaftler, dass dennoch mehr als 32 Millionen Angehörige nationaler Minderheiten in Europa lebten (Galántai 1992, 13), bis zu 47 Millionen, wenn man die Nationalitäten in Russland und etwa zehn Millionen europäische Juden nicht mitzählt (Heyking 1927, 32). Gemäß den Bestimmungen der Friedensverträge entstanden nach dem Krieg jedoch auch viele neue nationale Minderheiten, wie zum Beispiel die deutschen Minderheiten in Polen, Tirol und der Tschechoslowakei oder die ungarischen Minderheiten in Rumänien, der Tschechoslowakei und Jugoslawien. In einigen Ländern war der Anteil der Minderheiten im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung sehr hoch (Roter 2009, 66). In der Tschechoslowakei betrug der Anteil der Minderheitenbevölkerung 34,5 %, in Polen 36,5 %, in Rumänien 22,3 % und im Königreich SHS 18,8 %.

Slowenische Forscher widmen der Analyse der interethnischen Beziehungen in Slowenien2 zwischen den beiden Kriegen nur wenig Raum. Das Hauptaugenmerk lag auf der Situation der slowenischen Minderheiten in den Nachbarländern, insbesondere in Italien und Österreich. Die Haltung der beiden Länder gegenüber den Angehörigen der slowenischen Minderheiten während der beiden Kriege war vor allem feindlich und ab Anfang der 1930er Jahre Ethnozide und völkermörderisch (Genozid).

Wie war aber die Haltung des slowenischen Staates gegenüber den nationalen Minderheiten auf seinem Territorium? Über die Situation der nationalen Minderheiten der Zwischenkriegszeit in Slowenien (Deutsche, Ungarn, Juden, Kroaten, Serben) ist in der wissenschaftlichen Literatur nur sehr wenig geschrieben worden. Die vorliegende Arbeit soll diesen Mangel beheben.

Es war notwendig, einen Staat aufzubauen

Der Kampf mit den Nachbarstaaten um das Gebiet, das die slowenischen nationalen Eliten mit politischen Grenzen abstecken wollten, begann gegen Ende des Ersten Weltkrieges.

Die Karte der slowenischen Länder und Provinzen, die 1852 von Peter Kozler, einem Gottschee Deutschen erstellt wurde, diente den Kämpfern für den slowenischen Staat als Hilfe bei der Abgrenzung des slowenischen Staatsgebiets. Die Karte von Kozler ist vielseitig einsetzbar: Sie kann zum Nachweis der Staatsgrenzen zu den Nachbarstaaten verwendet werden. Sie kann auch verwendet werden, um die Siedlungsgebiete der Angehörigen nationaler Minderheiten in Slowenien zu bestimmen.

Im Oktober 1918 wendete sich das Kriegsglück von der Habsburgermonarchie ab. Die österreichisch-ungarische Monarchie begann zu zerbröckeln. Die Völker der Monarchie hatten die Möglichkeit, die Idee eines eigenen Staates zu verwirklichen. Einige hatten nicht so viel Glück, wie die Friauler. Im Oktober 1918 forderte ihr Vertreter im Wiener Parlament, Luigi Faidutti, dass auch den Friaulern das Selbstbestimmungsrecht zugestanden werden sollte. Am Ende seiner Rede am 25. Oktober 1918 erklärte er in der Sprache der Furlanen: “Wenn sie uns alle verlassen, müssen wir uns selbst helfen. Den Rest soll Gott machen. Wir wollen nicht, dass Gott nicht ohne uns über unser Schicksal entscheiden.” (Faidutti 2015).

Leider sind diese Worte in der friaulischen Ebene verloren gegangen. Das Friaul wurde Teil des italienischen Staates, ohne große Chancen auf eine weitergehende Autonomie. Es war ohnehin völlig illusorisch, von einem unabhängigen Friaulisch Staat zu sprechen.

Die anderen Nationen hatten die Kraft und die Energie und auch ein wenig Glück, um das politische Ideal der Eliten zu verwirklichen. Zu diesen Völkern gehörten auch die Slowenen. Ivan Benkovič, ein Abgeordneter der Nationalversammlung in Wien, verkündete im Oktober 1918 lautstark den Wunsch der Slowenen, außerhalb der österreichisch-ungarischen Monarchie zu leben.

Als das Militär auch die Gehorsamkeit ablehnte, war bereits alles vorbei. Mihajlo Rostohar, der von den Reserveoffizieren ermächtigt worden war, im Namen des Militärs zu der versammelten Menge vor dem Provinzpalast (dem heutigen Sitz der Universität von Ljubljana) zu sprechen, ging auf den Balkon des Provinzpalastes, zückte seinen Säbel und rief:

ʻWir, die Soldaten, sagen uns von Österreich los und schwören unserem Nationalstaat Jugoslawien die Treue!’ Dann kreuzten die Offiziere und Männer ihre Säbel und Dolche als Zeichen des Eides, und die allgemeine Begeisterung, die auch Hribar erwähnt, stieg unter den Demonstranten. Diese Begeisterung wurde jedoch nicht von allen auf dem Balkon versammelten Herren geteilt. Bischof Jeglič wandte sich aufgeregt an Rostohar und rief aus: “Das ist eine Revolution! Rostohar antwortete trocken: ʻJa, eure Hoheit, auf jeden Fallʼ (Pleterski 1971, 266).

Wenige Tage später wandten sich Vertreter der Nationalregierung an den Präsidenten der Region Krain, Graf Henrich Attems, mit der Botschaft, dass die österreichische Herrschaft beendet sei und die Verwaltung des Herzogtum Krain und ganz Sloweniens von der Nationalregierung übernommen worden sei. Der letzte Präsident des Landes nahm diese Botschaft widerstandslos auf und fügte sich nach (Pleterski 1971, 268).

Der Aufbau Sloweniens am Treffpunkt verschiedener Nationen (Italiener, Friauler, Deutsche oder Österreicher, Ungarn und Kroaten) war eine schwierige Aufgabe. Der Krieg war zu Ende; die Zeit kam, in der die Sieger die Beute aufteilen würden. Wenn die Slowenen in diesem Ringen um Land erfolgreich sein sollten, hätte die slowenische politische Elite schon lange vor den letzten Schlachten einen Plan für die Nationenbildung aufstellen müssen – von der Abgrenzung des Gebiets, das die Slowenen für sich beanspruchten, bis hin zu Überlegungen über die Verwaltungsstruktur des neuen Staates, über Verbündete usw. Die Zeit des Völkerfrühlings (1848) wurde von den slowenischen Politikern verschlafen. Dieser Stillstand war nach außen hin deutlich sichtbar. Erik Hobsbawm beschrieb in The Age of Revolution die damalige Situation auf slowenischem Boden folgendermaßen: “Der habsburgische Geheimdienst hatte immer viel mit Polen, Italienern, Deutschen außerhalb Österreichs und den immer eigenartigen Ungarn zu tun, aber es drohten ihm keine Gefahren aus den Alpenregionen oder anderen slowenischen Provinzen” (Hobsbawm 1968, 157).

In den nächsten sieben Jahrzehnten, vom ersten politischen Programm für einen unabhängigen slowenischen Staat, Zedinjena Slovenija – dem Vereinigten Slowenien, bis zum Ende des Ersten Weltkriegs, konnten die slowenischen Politiker nur eine Erklärung des Jugoslawischen Clubs (mit-)schaffen, in der die Vereinigung der Südslawen in der Monarchie zu einer autonomen politischen Einheit gefordert wurde. Diese Erklärung ist als MAJNIŠKA DEKLARACIJA Mai-Deklaration (30. Mai 1917) bekannt. Viel zu wenig für die Slowenen, um viel mehr zu erreichen, als sie es nach dem Ende des Ersten Weltkriegs gekommen haben.

Festlegung nationaler Grenzen nach dem 1. Weltkrieg

Aufgrund des Fehlens staatlicher Institutionen und knapper militärischer Ressourcen waren die militärischen Erfolge der Kämpfer für die slowenischen Staatsgrenzen eher bescheiden. Der Kampf um die Grenze fand auf allen vier Seiten des Himmels statt: im Norden, Süden, Osten und Westen.

Das nationale Prinzip war der Ausgangspunkt für die Bildung des slowenischen Staates. Aber der Kampf um die Verwirklichung dieses Prinzips war äußerst schwierig für eine Nation, die zwischen drei Staaten (Österreich, Italien und Ungarn) und neun historischen Regionen (drei Herzogtümer, zwei Grafschaften, die Freie Stadt Triest, ein Teil von zwei Komitaten und das venezianische Slowenien in Friaul-Julisch Venetien) geteilt war, und  sie nur in einem Herzogtum über eine klare Mehrheit und in einer Grafschaft  über eine Zweidrittelmehrheit verfügte und überall sonst eine Minderheit war (Grafenauer 1994, 24).

Dem Ideal des nationalen Prinzips stand stets ein alternatives Prinzip gegenüber: das historische Prinzip, auf das die Verfechter des Status quo vehement schworen.

Im Kampf um gerechte Grenzen konnten sich die Vertreter der Slowenen nur auf die Demokratie des internationalen Forums verlassen, aber dabei vergaßen sie die alte Zigeunerweisheit: “Die Gerechtigkeit, der blinde Bettler, zieht immer mit demjenigen, der sie gut füttert. Wer selbst nichts zu essen hat, kann nicht viel Hoffnung haben, dass die Gerechtigkeit sich auf seine Seite schlägt” (Lakatos 1977, 333-334).

Trotz aller Schwierigkeiten wurde Slowenien Ende Oktober 1918 zuerst im Rahmen des Staates der Slowenen, Kroaten und Serben gegründet und am 1. Dezember 1918 mit dem Königreich Serbien zum Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen vereinigt. Während der beiden Kriege trug Slowenien, als „Bundesland“ verschiedene Namen:

      1. Der Name Slovenija s Prekmurjem – Slowenien mit Übermurgebiet, auch in der Volkszählung von 1921 bezeichnet, wurde bis 1922 verwendet,
      2. als das Gebiet Sloweniens in zwei Regionen (Mariborska oblast und Ljubljanska oblast) aufgeteilt wurde, (1922-1929)
      3. nach 1929 wurde Slowenien zur Dravska banovina- Banschaft Drau benannt. Der Name blieb bis zum Beginn des Zweiten Weltkriegs in Gebrauch.

Nach der Unterzeichnung des Vertrags von Saint-Germain mit Österreich (1919) und der Volksabstimmung über Kärnten (1920), nach der Unterzeichnung des Vertrags von Trianon mit Ungarn (1920) und nach der Unterzeichnung des Vertrags von Rapallo mit Italien (1920) wurde das erste slowenische Staatsgebiet innerhalb des Königreichs SHS geschaffen. Es umfasste eine Fläche von etwas mehr als 16.000 km2. 3

Gemessen an der Ausdehnung des slowenischen Siedlungsgebietes in der maximalistischen Variante betrug die Erfolgsquote etwa 67 %. Die ideale Ausdehnung des slowenischen Staates würde in der maximalistischen Variante etwa 24.000 km2 betragen (heute hat Slowenien 20.273 km2), Und diese 16.000 km2 musste Slowenien mit anderen- nationalen Volksgruppen teilen (Deutschen, Ungarn, Juden, Zigeunern4 usw.).

Sprachliches und religiöses Bild Sloweniens

Die Volkszählung von 19215 (Bevölkerung Sloweniens nach Muttersprache) ergab für das damalige Staatsgebiet Sloweniens eine Bevölkerung von 1.054.919 Personen, darunter 980.222 Slowenen (92,9 % der Bevölkerung) und eine Vielzahl von Minderheiten, von denen die ungarische Minderheit (14.429 Personen, 1,4 % der Bevölkerung Sloweniens) und die deutsche Minderheit (42.514 Personen, 3,9 % der Bevölkerung Sloweniens) die größten waren.

 FOTO 2:

 

Tabelle 1: Bevölkerung Sloweniens nach Muttersprache in den Jahren 1921 und 1931 5 und 6

Wir schulden noch Informationen über die religiöse Lage Sloweniens: Milivoja Šircelj stellt fest, dass die Bevölkerung von Slowenien im Jahr 1921 *96,6 % römisch-katholisch war, 2,6 % waren evangelisch und es gab nur sehr wenige Angehörige anderer Konfessionen (nur 0,8 %). Bis zur Volkszählung von 1931 hatte sich die religiöse Zusammensetzung der Bevölkerung nicht wesentlich verändert.

Schutz nationaler Volksgruppen

Wie ging Slowenien innerhalb des Königreichs SHS mit der sprachlichen und religiösen Vielfalt seiner Bevölkerung um?

Das Königreich SHS gehörte zur Kategorie der neu geschaffenen oder erweiterten Staaten, die mit den alliierten Mächten besondere Verträge abschließen mussten, “in denen sie sich zur Achtung der Minderheitenrechte als Voraussetzung für die internationale Anerkennung verpflichteten (d. h. in ähnlicher Weise wie das System des Minderheitenschutzes in der Zeit nach dem Berliner Kongress von 1878)” (Roter 2009, 69).

Der Vertrag zwischen den alliierten und assoziierten Hauptmächten und dem Staat der Serben, Kroaten und Slowenen (im Folgenden SHS-Vertrag) über den Schutz nationaler Minderheiten im Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen stützte sich auf die Bestimmungen von Artikel 51 des Vertrags von Saint-Germain (Vertrag mit Österreich) und Artikel 44 des Vertrags von Trianon (Vertrag mit Ungarn). Am 10. September 1919 wurde ein separater Vertrag geschlossen.

Das Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen gehörte zu der Kategorie der neu geschaffenen oder erweiterten Staaten, die noch dabei waren, die verschiedenen Komponenten ihrer eigenen Staatlichkeit zu ordnen. Die Frage der Staatsbürgerschaft für Angehörige ethnischer Minderheiten war von größter Bedeutung. Es musste verhindert werden, dass die neu geschaffenen Staaten den Angehörigen von Minderheiten das Recht auf Staatsangehörigkeit zu verweigern. Der Vertrag mit der SHS behandelte die Frage der Staatsangehörigkeit in den Artikeln 3 und 4.

In vielen Abkommen wurde ein Optionsrecht hinzugefügt, das den Angehörigen von Minderheiten ermöglichte, die Staatsangehörigkeit des Landes zu behalten, dem sie bis dahin angehört hatten. Dieses Recht wurde in Artikel 5 des Vertrags mit der SHS festgeschrieben. Allerdings bedeutete die Ausübung des Optionsrechts, dass man sich zwangsweise in das Land begeben musste, für das man sich entschieden hatte (Artikel 3 Absatz 3 des Vertrags mit der SHS).

Der Vertrag mit dem SHS legt besonderes Augenmerk auf die Gewährleistung der formalen Gleichheit und den Schutz vor Diskriminierung (Garantie der nationalen und politischen Rechte, diskriminierungsfreie Behandlung beim Zugang zum öffentlichen Dienst, zu Arbeitsplätzen und Berufen). Dazu gehörten auch das Recht auf Schutz des Lebens und der Freiheit sowie das Recht auf öffentliche Religionsausübung (Artikel 2 des Vertrags mit dem SHS). Der Vertrag enthielt auch eine Bestimmung (Artikel 10), mit der sich der SHS verpflichtete, die Rechte der Muslime zu schützen.

Zu den so genannten Sonderrechten gehörte das Recht der nationalen Minderheiten, auf eigene Kosten karitative, soziale und religiöse Einrichtungen, Schulen und Ausbildungsstätten zu gründen und zu betreiben. Sie hatten auch das Recht, ihre Sprache frei zu verwenden und ihre religiösen Riten frei zu praktizieren (Artikel 8 des Vertrags mit dem SHS). In beiden Fällen wäre es schwierig, von spezifischen Rechten für Minderheiten zu sprechen, sondern eher von Toleranz des Gastgeberlandes, das aber nur ein spezifischer Aspekt der allgemeinen Gleichheit ist.

Welche so genannten besonderen Minderheitenrechte lassen sich aus dem Vertrag über den Schutz von Minderheiten mit dem SHS ableiten? Das wären jene Rechte, die der Staat nicht nur zu dulden, zu tolerieren, sondern auch durch entsprechende Maßnahmen zu gewährleisten hat. Es scheint, dass nur drei sogenannte besondere nationale Minderheitenrechte in dem besagten Vertrag zu finden sind. Diese sind:

      1. das Recht, sich in der Minderheitensprache schriftlich oder mündlich vor Gericht zu äußern (Art. 7 Abs. 4)5);
      2. das Recht auf Grundschulunterricht in der Minderheitensprache (Art. 9 Abs. 6); und
      3. das Recht auf angemessene Beteiligung an öffentlichen Mitteln (Art. 9 Abs. 4).

Der Rat des Völkerbundes und der Ständige Internationale Gerichtshof (Ständiger Internationaler Gerichtshof) hatten die Aufgabe, die Umsetzung der Vertragsbestimmungen zu überwachen. Die Rolle dieser beiden Institutionen war in Artikel 11 des Vertrages festgelegt.

Der Rat spielte eine Schlüsselrolle als Garant – sowohl für die Verpflichtungen, die sich aus den unter der Schirmherrschaft des Völkerbundes angenommenen Verträgen ergaben, als auch für die Bestimmungen der außerhalb des Völkerbundes geschlossenen Verträge, für die der Rat später durch die Verabschiedung spezieller Resolutionen die Rolle des Garanten übernahm (de Azcárate 1945, 177). So konnte der Rat auf Initiative oder auf Ersuchen eines Mitgliedstaates Verstöße gegen Minderheitenverpflichtungen erörtern und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Die Vertragsbestimmungen selbst waren jedoch nicht eindeutig, wie der Rat bei der Feststellung einer Verletzung dieser Bestimmungen vorgehen sollte. Der Rat versuchte daher, das Beschwerdeverfahren durch die Verabschiedung mehrerer Entschließungen zu regeln.

Das Vertag von Versailles wurde von den deutschen und ungarischen Minderheiten als ungerecht empfunden. Die interethnischen Beziehungen waren bereits bei der Gründung des neuen Staates durch ethnische Distanz und die negative Ladung des Nationalismus belastet. Ethnische Konflikte waren daher zwangsläufig eine treibende Kraft zwischen den verschiedenen ethnischen Beziehungen in Slowenien.

Ungarische Volksgruppe

Slowenien annektierte mit Trianon Vertrag von 4. Juni 1920, Prekmurje -Übermurgebiet (Teil ex Ungarisches Gebiet) – Siedlungsgebiet der ungarischen nationalen Minderheit.

Als Prekmurje an Slowenien angegliedert wurde, war es zwischen Gornja Radgona/Ober Radkersburg und Veržej/Wemsee nur mit dem Boot möglich den Fluss Mur zu überqueren. Prekmurje war also geografisch weit entfernt.  Noch mehr entfernt im sozialen und kulturellen Sinne des Wortes.

Foto 3: Seite 60: Bewohner mit ungarischer Muttersprache in Prekmurje/Übermurgebiet im Jahr 1921 (Schwarz im Kreis ist Teil der Ungaren)

Die Angliederung von Prekmurje an Slowenien stieß bei vielen Bewohnern, sowohl bei den Slowenen als auch bei den Ungarn, auf großen Widerwillen, ja sogar auf Widerstand. Dies wurde auch von den Gesandten der Zentralbehörden aus Ljubljana festgestellt. Der Kommissar der Kommission für soziale Wohlfahrt, Albin Prepeluh, sagte auf einer Sitzung des Nationalen Beirates (damals Parlaments der Region Prekmurje) am 2. Oktober „er habe den Eindruck, dass die Bevölkerung von Prekmurje den neuen Behörden misstrauisch gegenüberstehe. Er erklärte, dass es ungarisch gesinnte Menschen gegen die neuen Behörden sind, insbesondere stark unter den Protestanten (etwa 21.000 Evangelische), die sich weigerten, die slowenische Sprache zu akzeptieren, da ihre Schriftsprache ja „Prekmurščina –„Prekmurje Dialekt“ sei“.

Deutsche nationale Volksgruppe

Es gab aber auch eine große Gruppe von Deutschen, die auf dem Gebiet Sloweniens lebten; sie wohnten in Kraingebiet, Steiermark, Übermurgebiet und Draugebiet. Bei der Volkszählung von 1921 gaben 41.514 Menschen in Slowenien an, dass ihre Muttersprache Deutsch sei, was weniger als 4 % der slowenischen Bevölkerung ausmachte.

Die deutsche Bevölkerung setzte sich sowohl aus den landwirtschaftlichen Siedlerinseln als auch aus der städtischen Bevölkerung, aus Arbeitern, Kaufleuten, Handwerkern, Industriellen und Angehörigen der freien Berufe zusammen. Mit Ausnahme der Deutschen in Bosnien und Herzegowina waren die Deutschen in Slowenien zahlenmäßig die kleinste deutsche Minderheit in dem neuen SHS Land, aber wirtschaftlich und national bei weitem die stärkste, die am besten organisierte, mit einer reichen kulturellen und politischen Tradition und mit einem stark ausgeprägten Nationalbewusstsein (Biber 1966, 14).

Die Deutschen besaßen auch nach dem 1. Weltkrieg in Slowenien viele Industriebetriebe, Bank- und Kreditinstitute, Wohnungen und andere Gebäude (in manchen Städten fast 60 %); der deutsche Grundbesitz war umfangreich. Gerade wegen ihrer wirtschaftlichen Stärke und ihrer reichen Organisationserfahrung hatte das Deutschtum in Slowenien einen entscheidenden Einfluss auf den Aufbau der deutschen Minderheitenorganisationen in Jugoslawien.

In den Städten gab es eine starke deutsche Präsenz. Die größte deutsche Bevölkerung gab es in Maribor/Marburg an der Drau, Celje/Cilli und Ptuj/Pettau.

Deutsche Bevölkerung auf dem Lande gab es in Prekmurje (Gemeinden Serdica, Fikšinci, Ocinje und Kramarovci) und in dem als Abstallbecken bekannten Gebiet der Steiermark. Nach der Volkszählung von 1910 lebten in diesem Gebiet 7.370 Menschen-Bürger, davon 6197 Deutsche und 715 Slowenen. Elf Jahre später ergab die Volkszählung im Königreich SHS 7.835 Einwohner, davon 4.773 Deutsche und 2.950 Slowenen. Die Ursache für den starken ethnischen Umschwung liegt in der Abwanderung der deutschen Bevölkerung und der Zuwanderung von Slowenen aus Prekmurje. Die Veränderungen in der ethnischen Zusammensetzung spiegelten sich jedoch nicht in den Eigentumsverhältnissen wider: Der Grundbesitz befand sich weiterhin in deutscher Hand, und die Slowenen bildeten fast ausschließlich ein Agrarproletariat.

Foto 4Seite 67:  Bewohner mit deutscher Muttersprache in Prekmurje/Übermurgebiet und im unterem Drauteil-Podravje im Jahr 1921 (Schwarzes Kreis, die Größe-Menge der Deutschen Bewohner)

Foto 5: Seite 69:  Bewohner mit deutscher Muttersprache in Steiermark, an der Grenze mit Österreich im Jahr 1921 (Schwarzer Kreis, die Größe-Menge der Deutschen Bewohner)

Die Deutschen besiedelten auch ein großes Gebiet in Gottschee. Nach der Volkszählung von 1921 lebten dort noch 12.610 Deutsche, davon 1.062 in der Stadt Kočevje/Gottschee. Im Gottschee Gebiet lebten 5.264 Slowenen, von denen 2.020 in der Stadt Kočevje/Gottschee. Die Gottschee Deutschen erhielten neben den wirtschaftlichen Privilegien (Hausierhandel) auch politische Rechte. Sie hatten einen eigenen Vertreter in der Krain Landesversammlung, und 1907 erhielten sie sogar ein Sondermandat in der Nationalversammlung in Wien.

Die Besiedlung dieses dünn besiedelten Gebiets durch deutsche Kolonisten begann in den 1330er Jahren, als die Ortenburger die ersten Kolonisten aus ihren Gütern in Kärnten ansiedelten. Die Hauptwelle der deutschen Kolonisation fand zwischen 1349 und 1363 statt, als Kolonisten aus Franken und Thüringen kamen, die im Konflikt zwischen Kaiser Karl IV. und seinem Rivalen Günter unterlegen waren. Im Laufe der Jahrhunderte dehnte sich das Gebiet der deutschen Kolonisation allmählich aus, bis die deutschsprachige Insel etwa 800 Quadratkilometer umfasste. In der Mitte des 18. Jahrhunderts stieg die Bevölkerung von Gottschee auf 22.898 Einwohner, eine Zahl, die in den folgenden Jahren noch leicht anstieg und im Jahr 1855 einen Höchststand erreichte, bevor die Cholera Gottschee heimsuchte”. (Ferenc 1993, 23).

Foto 6: Seite 73 Deutscher Sprachinsel in Gottschee im Jahr 1921

 

Aufgrund der für den Ackerbau ungünstigen Gelände- und Klimabedingungen war die Waldbewirtschaftung neben der Viehzucht ein wichtiger Wirtschaftszweig in Gottschee. Die Haupteinnahmequelle war jedoch der Hausierhandel. Im Jahr 1492 gewährte Kaiser Friedrich III. den Gottschee das Recht, ihr Vieh, ihr Leinen und andere Produkte in Kroatien und anderen Provinzen zu vermarkten. Seitdem haben sie sich mit Leib und Seele dem Handel verschrieben.

Das Entstehen eines südslawischen Staates passte der Gottschee deutschen Bevölkerung nicht. Zuerst strebten sie den Anschluss an Deutschösterreich an, dann wollten sie ihre eigene Republik Gottschee, die unter amerikanischem Protektorat stehen sollte. Aber die Gottschee Deutschen sollten in dem neuen Staat ähnlich behandelt werden, wie Österreich es mit den Kärntner Slowenen getan hatte. Die Gegenseitigkeit manifestierte sich in der Auflösung von Vereinen, Schulen und einem Internat. Slowenisch wurde als Pflichtfach in den deutschen Volksschulen eingeführt. Der öffentliche Gebrauch der deutschen Sprache wurde eingeschränkt und die deutsche Toponomastik wurde abgeschafft.

Diese Integrationspolitik förderte die Tendenz der Gottschee Deutschen zur Einführung nationaler Autonomie. Es gab keine größere Diskussion über sie, in der Gottschee nicht mit den kleineren Ländern Europas verglichen wurde, wobei jeweils festgestellt wurde, dass Gottschee mit seinen fast 780 km2 mehr Platz hat als diese, und dass die Unabhängigkeit daher auch perfekt zu ihm passen würde. Da das „heutige Deutschland“ (gemeint ist Deutschland nach dem Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich 1938 – Anm. d. Verf.) nur 70 km Luftlinie von Gottschee entfernt ist, und nur 28 km zum Meer, bezeichnen manche Gottschee als einen starken Grundstein der deutschen Brücke zur Adria (Rus 1939, 146).

Die Haltung der slowenischen Behörden gegenüber den Angehörigen der deutschen Minderheit war ähnlich abstoßend wie jene gegenüber den Angehörigen der ungarischen Minderheit. In der Zwischenkriegszeit wurde die etablierte Politik der Reassimilierung der ehemals verlorenen Söhne fortgesetzt, die sich in “der Abschaffung der deutschen Privatschulen und der Reduzierung des Deutschunterrichts auf Minderheitensektionen in den staatlichen Schulen, der Auflösung der meisten deutschen Vereine, der Einschränkung des Gebrauchs der deutschen Sprache im öffentlichen Leben, der Einschränkung des Besitzes von Grundbesitz in der Grenzzone …” manifestierte (Cvirn 1998, 66).

Es ist wahrscheinlich, dass die Summe all dieser skizzierten Ereignisse” in vielerlei Hinsicht dazu beigetragen hat, dass die Gottschee Deutschen in den 1930er Jahren so schnell und massiv zu Nazisympathisanten wurden” (Ferenc 1993, 27).

Hinzu kommt, dass die Verschärfung der deutschen Frage zwischen den beiden Kriegen durch eine Reihe historischer und aktueller Erfahrungen in den internationalen Beziehungen reichlich verschärft wurde: die ungelöste slowenische Nationalfrage, das Schicksal der Kärntner Slowenen, Erinnerungen an die nationalen Kämpfe im alten Österreich, die Unzufriedenheit der slowenischen Deutschen angesichts des Verlustes an politischer Macht, und Wirtschaftskraft und ihrer Bestrebungen nach Grenzrevision. All dies schuf eine Atmosphäre ständiger Spannung um die Minderheitenfrage sowohl im innen- als auch im außenpolitischen Bereich zwischen den beiden Ländern / zwischen Jugoslawien und Österreich (Biber 1966, 31).

Ein oder zwei Worte über die Juden

Wie viele Juden lebten vor dem Zweiten Weltkrieg in der Banschaft Drau? Nach den Daten der Volkszählung von 1931, die auf den vorhergehenden Seiten vorgestellt wurden, lebten auf diesem Gebiet damals 820 Personen jüdischer Religion.

Nach Angaben des Verbands der jüdischen Gemeinden Jugoslawiens gab es in der Banschaft Drau 1938 *760 Mitglieder jüdischer Religionsgemeinschaften. Im Jahr 1940 waren es 845 Mitglieder, davon 711 in Murska Sobota/Olsnitz und 134 in Lendava/Lindau. Diese Zahlen sind also fast identisch, was darauf schließen lässt, dass in den 1930er Jahren etwa 800 Juden im jugoslawischen Slowenien lebten.

In der Zeit zwischen den beiden Kriegen bildeten die Juden ein wichtiges Segment der slowenischen Gesellschaft. Juden waren in Wirtschaftskreisen einflussreich, da jüdisches Kapital u. a. in der Unionsbrauerei in Laibach (UNION) und im Kohlebergbauunternehmen von Trbovlje/Trifail einen starken Einfluss hatte.

Das Pogrom gegen die Juden im Königreich Jugoslawien wurde relativ spät, Ende 1940, angekündigt. Im Oktober 1940 als die jugoslawische Regierung ebenfalls zwei antisemitische Dekrete erließ.

.. und noch über Zigeuner 4

In der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg gab es keine nennenswerten Erfolge bei der Bewältigung der Roma-Problematik. Wandern und Gelegenheitsarbeit waren die Hauptmerkmale des Lebens der Zigeuner (Roma). In den Zeitungsberichten jener Zeit war oft von der Kriminalität der Zigeuner die Rede, und es wurde häufig auf die Notwendigkeit verwiesen, die Zigeuner anzusiedeln, sie zu beschäftigen und zu erziehen.

Für die slowenischen Behörden stellten damals die Zigeuner kein Problem der nationalen Minderheit dar, und so sahen die slowenischen Behörden keine Notwendigkeit, geschweige denn eine Verpflichtung, die Sprache und Kultur der Zigeuner zu bewahren; aber es wäre ungerecht zu sagen, dass es überhaupt keinen Wunsch gab, die Zigeunerfrage zu regeln. In einem der Vorschläge aus Prekmurje heißt es: “Die Zigeuner von Prekmurje hatten zu dieser Zeit bereits viele feste Wohnsitze, und die Kinder besuchten unregelmäßig die Schule. Sie dachten, dass Ljubljana ihnen helfen würde, eine spezielle Schule für Zigeunerkinder zu bauen. Nach Abschluss der Grundschule sollten die Kinder in Handwerk und Landwirtschaft unterrichtet werden, und die Mädchen sollten insbesondere zu guten Hausfrauen ausgebildet werden” (Štrukelj 2004, 88).

Im Grunde wurde aber die Zigeunerfrage als Sicherheitsproblem dargestellt. Und zwar ein Sicherheitsproblem für die Mehrheitsbevölkerung, nicht für die Zigeuner. Vagabunden und Landstreicher waren nach Ansicht der damaligen Behörden das zentrale Sicherheitsproblem. Zigeuner waren eine Plage, mehr nicht! Sie standen am unteren Ende der ethnischen Skala. Niemand bemühte sich, ihren sozialen Status (grundlegend) zu verbessern.

 

Bemerkungen zum Text:

1 Miran KOMAC: E-Mail: miran.komac@inv.si. © Inštitut za narodnostna vprašanja (Ljubljana), http://www.inv.si (Institut für minderheists Fragen Laibach)

2 Begriff Slowenien hat mehrere Bedeutungen und auch geografisch verschiedene Größen des Landes. Es wird aber vereinfacht, als heutiges Gebiet von Staat Republik Slowenien verwendet.

3 Unter dem SHS-Königreich hatte Slowenien 16.000 km2; Primorska gehörte nach dem 1. Weltkrieg zu Italien; heute hat Slowenien 20.273 km2

4 Zigeuner- war damals übliche Benennung, im weiteren Text auch geschichtlich erklärt.

5 Für die Zwecke unserer Arbeit ist es sinnvoll, klarzustellen, dass in der Volkszählung von 1921 nach der Muttersprache und der Religion gefragt wurde. Die Frage nach der Nationalität wurde bei der Volkszählung von 1921 nicht gestellt. In der Volkszählung von 1931 wurde eine Frage zur Nationalität gestellt, aber die erhobenen Daten wurden nicht veröffentlicht oder verarbeitet.

6 Redaktion Bemerkung: Stefan Karner schreibt in seinem Buch: Slowenien und seine “Deutschen” über die Volkszählung von 1921 (Seite 13): “Die Ergebnisse der Volkszählung von 1921 spiegeln den politischen, nationalen und psychologischen Druck auf die Bevölkerung und ihre Reaktionen auf die Volkszählung wider. Die Zahl der Deutschsprachigen “nach der Muttersprache” sank von 106.255 bei der Volkszählung 1910 auf nur noch 41.514 bei der Volkszählung 1921. Das Ergebnis ist jedoch eine Folge der Zählung, da nur diejenigen, deren Mutter oder beide Elternteile deutscher Abstammung waren, bei der Volkszählung 1921 “echte Deutsche” waren. Mischehen mit Slowenen/Sloweninnen, die sich im Königreich Jugoslawien mit deutscher Kultur und Sprache identifizierten, sind in der Zahl von 41.514 nicht mitgezählt, was natürlich bedeutet, dass man sich nicht frei für die Nationalität entscheiden konnte”.

 

 

 

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